Kältewartung
Teil von Wartungsvertrag Kälteanlagen Leitfaden für Inhalte und Preise
Was kostet ein Wartungsvertrag für Kälteanlagen pro Jahr?
Wartungsvertrag Kälteanlagen: Preise pro Jahr in Euro inkl. MwSt. nach Kälteleistung, Beispiel für 50 kW und Kosten der Dichtheitsprüfung nach F-Gase-Verordnung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Für eine Kälteanlage mit 50 Kilowatt Kälteleistung kostet ein Wartungsvertrag in Deutschland typischerweise 1.100 bis 1.900 Euro brutto pro Jahr.
- Kleine Anlagen bis 10 Kilowatt liegen bei 450 bis 750 Euro brutto, Anlagen über 120 Kilowatt bei 2.500 bis 4.500 Euro brutto.
- Die Dichtheitsprüfung nach der EU-F-Gase-Verordnung ist meist nicht enthalten und kostet je Prüfung 120 bis 450 Euro netto.
- Ein Vollwartungsvertrag kostet 30 bis 50 Prozent mehr als ein reiner Inspektionsvertrag.
- Rechenbeispiel 50 Kilowatt: 1.844,50 Euro brutto pro Jahr, davon 180 Euro netto für die Dichtheitsprüfung.
Preisstaffel nach Kälteleistung
| Kälteleistung | Jahrespreis brutto |
|---|---|
| bis 10 kW | 450 bis 750 € |
| über 10 bis 30 kW | 700 bis 1.200 € |
| über 30 bis 60 kW | 1.100 bis 1.900 € |
| über 60 bis 120 kW | 1.700 bis 2.800 € |
| über 120 kW | 2.500 bis 4.500 € |
Die Werte sind marktübliche Richtwerte für Inspektionsverträge mit zwei bis vier Wartungsterminen pro Jahr, inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. Sie gelten für Kälteanlagen in Gewerbe und Handel, etwa Kühlräume und Kaltwassersätze. Ein individuelles Angebot kann abweichen.
Vertragsarten unterscheiden sich im Leistungsumfang. Ein Inspektionsvertrag umfasst Sichtprüfung, Reinigung der Wärmetauscher, Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen und ein Protokoll. Ein Vollwartungsvertrag schließt Verschleißteile, Kältemittel und Störungsbehebung ein und kostet 30 bis 50 Prozent mehr. Ein Full-Service-Vertrag mit 24-Stunden-Reaktion und Ersatzteillager liegt noch höher.
Den Preis bestimmen vier Faktoren: die Anzahl der Termine, die Kälteleistung, die Erreichbarkeit des Aufstellorts und die Reaktionszeit im Störfall. Ein Vertrag mit Reaktion binnen vier Stunden kostet deutlich mehr als einer mit Reaktion am nächsten Werktag.
Rechenbeispiel für eine 50-Kilowatt-Kälteanlage
Das folgende Beispiel zeigt einen Inspektionsvertrag mit vier Terminen für eine Gewerbekälteanlage mit 50 Kilowatt Kälteleistung.
- Grundwartung, vier Termine: 1.050 Euro netto
- Dichtheitsprüfung, ein Termin: 180 Euro netto
- Verbrauchsmaterial und Kleinteile: 70 Euro netto
- Bereitschaftspauschale für den Notdienst: 250 Euro netto
Summe netto: 1.550 Euro. Mehrwertsteuer 19 Prozent: 294,50 Euro. Jahrespreis brutto: 1.844,50 Euro. Ohne Dichtheitsprüfung und ohne Notdienstpauschale sinkt der Betrag auf rund 1.250 Euro brutto.
Bei zwei Ausfällen pro Jahr und einer Störungspauschale von 250 Euro netto je Einsatz rechnet sich der Vertrag schnell. Produktionsausfälle bleiben dabei noch unberücksichtigt.
Dichtheitsprüfung nach EU-F-Gase-Verordnung
Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung regelt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014. Sie greift ab einer Kältemittelmenge von 5 Tonnen CO2-Äquivalent. Die Prüfintervalle staffeln sich nach dieser Menge, nicht nach der Kälteleistung in Kilowatt.
| CO2-Äquivalent | Intervall | Kosten je Prüfung netto |
|---|---|---|
| unter 5 t | keine Pflicht | entfällt |
| 5 bis unter 50 t | alle 12 Monate | 120 bis 220 € |
| 50 bis unter 500 t | alle 6 Monate | 180 bis 320 € |
| 500 t und mehr | alle 3 Monate | 250 bis 450 € |
Mit einem Leckage-Erkennungssystem verdoppeln sich die Intervalle. Ab 500 Tonnen CO2-Äquivalent ist ein solches System Pflicht. Das Umweltbundesamt zu fluorierten Treibhausgasen erläutert die Regelungen. Die Europäische Kommission zu F-Gasen fasst die Pflichten zusammen. Diese Kosten fallen zusätzlich zum Wartungsvertrag an, wenn sie nicht ausdrücklich eingepreist sind.
Betreiberpflichten und Vertragsinhalt
Betreiber müssen Kälteanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung prüfen lassen und die Ergebnisse dokumentieren. Ein Wartungsvertrag entlastet bei der Organisation, ersetzt die Betreiberpflicht aber nicht.
Prüffristen richten sich nach Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben. Lassen Sie sich die Fristen im Vertrag schriftlich bestätigen, sonst bleibt das Risiko beim Betreiber. Achten Sie auf feste Termine und ein Kältemittelprotokoll.
Bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung zählt der vermiedene Ausfall. Ein Verdichterschaden kostet je nach Anlagengröße mehrere Tausend Euro, hinzu kommen Verluste durch ausgefallene Kühlung. Ein Inspektionsvertrag für 1.100 bis 1.900 Euro brutto ist günstiger als ein einziger ungeplanter Stillstand.
Checkliste für den Vertragsvergleich
- Kälteleistung und Kältemittelmenge in Tonnen CO2-Äquivalent angeben lassen
- Anzahl der Wartungstermine pro Jahr schriftlich nennen
- Reaktionszeit im Störfall und Bereitschaftszeiten festhalten
- Preise für Dichtheitsprüfung getrennt ausweisen
- Kündigungsfrist und Laufzeit prüfen
Häufige Fragen
Was kostet ein Wartungsvertrag für eine 50-kW-Kälteanlage pro Jahr?
Für eine 50-Kilowatt-Anlage liegt der Jahrespreis bei rund 1.844,50 Euro brutto, wie im Rechenbeispiel. Reine Inspektionsverträge ohne Dichtheitsprüfung und Notdienst starten bei etwa 1.250 Euro brutto.
Ist die Dichtheitsprüfung im Wartungsvertrag enthalten?
Meist nicht. Die Prüfung kostet je nach CO2-Äquivalent 120 bis 450 Euro netto pro Termin. Bei einer 50-Kilowatt-Anlage mit Kältemittel R-410A liegt die Füllmenge oft über 5 Tonnen CO2-Äquivalent, dann ist ein Termin pro Jahr Pflicht.
Wie oft muss eine Kälteanlage gewartet werden?
Zwei bis vier Wartungstermine pro Jahr sind marktüblich. Gesetzlich vorgeschrieben sind die Dichtheitsprüfungen nach der EU-F-Gase-Verordnung sowie die Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung.
Lohnt sich ein Vollwartungsvertrag?
Ein Vollwartungsvertrag kostet 30 bis 50 Prozent mehr als ein Inspektionsvertrag. Er deckt Material, Verschleißteile und Störungsbehebung ab. Bei Anlagen mit hoher Ausfallfolge, etwa in der Lebensmittelkühlung, rechnet sich der Aufpreis meist schon beim ersten vermiedenen Stillstand.
Welche Kältemittelmenge löst Prüfpflichten aus?
Ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent greift die Dichtheitsprüfung, ab 500 Tonnen zusätzlich die Pflicht zu einem Leckage-Erkennungssystem. Die Umrechnung erfolgt über das Treibhauspotenzial des Kältemittels.